Servicespektrum Konsularhilfe
Aufgrund einer Änderung des deutschen Geldwäschegesetzes können deutsche Auslandsvertretungen ab sofort bei bestimmten Geldgeschäften nicht mehr die Unterschrift beglaubigen und die Identität bestätigen.
Identitätsprüfung
Personenstandsangelegenheiten
Urkunden aus Deutschland und dem Ausland
Das Rechts- und Konsularreferat nimmt auf Grundlage und im Rahmen des Konsulargesetzes im Ausland auch Notariatsaufgaben wahr. Dazu gehören unter anderen die Beglaubigung von Ablichtungen z.B. der Zeugnisse für das beabsichtigte Studium in Deutschland oder die Beglaubigung Ihrer Unterschrift z.B. in Rentenangelegenheiten. Des Weiteren gehören dazu Beurkundungen (z.B. Vaterschaftsanerkennung, Beantragung eines Erbscheins, bestimmte Vollmachten). Welche Form jeweils einzuhalten ist, ergibt sich aus der Art des Rechtsgeschäfts.
Hinsichtlich anderer Urkunden beachten Sie bitte unten stehende Links.