Voraussetzungen und Visumsverfahren für in Bulgarien lebende Drittstaatsangehörige

Visa für in Bulgarien lebende ausländische Staatsangehörige ("Drittstaater")

Ausländische Stattsangehörige mit dauerhaftem Wohnsitz in Bulgarien und entsprechender gültiger längerfristiger bulgarischer Aufenthaltserlaubnis (sog. „Drittstaater“), die ein Visum für eine Besuchs- oder eine Geschäftsreise nach oder einen Transit durch Deutschland beantragen wollen, müssen bestimmte  Dokumente vorlegen. Einzelheiten hierzu finden Sie weiter im Text.

Visa for Foreigners Living in Bulgaria

Visa information for foreign citizens living in Bulgaria with a valid bulgarian residence permit.

Visa für Studenten, Studienbewerber und Sprachkursteilnehmer

Für die Beantragung eines Studentenvisums sind die im folgenden genannten  Unterlagen/Dokumente vorzulegen.

Selbstauskunft aus dem Ausländerzentralregister

Um zu erfahren, ob gegen Sie Speicherungen im Ausländerzentralregister (AZR) bestehen, haben Sie die Möglichkeit, beim Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln um Selbstauskunft zu bitten.

Selbstauskunft aus dem Schengener Informationssystem

Um zu erfahren, ob gegen Sie von deutschen Behörden veranlasste Speicherungen im Schengener Informationssystem (SIS) bestehen, haben Sie die Möglichkeit, beim Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden um Selbstauskunft zu bitten.

Voraussetzungen und Visumsverfahren für in Bulgarien lebende Drittstaatsangehörige

Visumgebühren

Seit dem 05.04.2010 gelten die nachfolgend genannten Gebührensätze.

Hinweise zum Visumverfahren

Wichtige Hinweise zum Visumverfahren.

Voraussetzungen und Verfahren

Meldeformular