Visabestimmungen
Wir wollen Ihnen die Einreise nach Deutschland so leicht wie möglich machen - hier finden Sie alle relevanten Informationen zur Beantragung eines Visums sowie das Antragsformular als pdf-Datei zum Herunterladen.
Bulgarische Staatsangehörige wurden mit EU-Beitritt Unionsbürger und genießen damit Freizügigkeit. Sie benötigen daher innerhalb der EU kein Visum.
Für die Arbeitnehmerfreizügigkeit bestehen noch bis zum 31.12.2013 Übergangsregelungen.
Aufenthaltsrechtliche Regelungen
In Bulgarien lebende Drittstaatsangehörige benötigen für einen kurzfristigen Aufenthalt in Deutschland ein „Schengen-Visum“.
Hauptreiseziel muss Deutschland sein, das Visum ist jedoch in allen Schengener Vertragsstaaten gültig.
Übersicht der Schengener Vertragsstaaten (alphabetisch): Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Spanien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn.
Für langfristige Aufenthalte über drei Monate hinaus wird ein „D-Visum“ ausgestellt.
Persönliche Vorsprache zwecks Abnahme von Fingerabdrücken ist zwingend erforderlich!
Voraussetzungen und Visumsverfahren für in Bulgarien lebende Drittstaatsangehörige