Aufenthaltsrechtliche Regelungen für Staatsangehörige der Republik Bulgarien seit dem 01.01.2007
Seit dem 01.01.2007 benötigen bulgarische Staatsangehörige zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kein Visum mehr. Die Visumpflicht ist vollständig aufgehoben.
Personenfreizügigkeit
Aufgrund der Arbeitsmarktlage hat die Bundesrepublik Deutschland von der im Beitrittsvertrag enthaltenen Möglichkeit, die bestehenden nationalen und bilateralen Regelungen für den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für eine Übergangszeit beizubehalten, Gebrauch gemacht. Diese Übergangsregelungen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit enden zum 31.12.2013.
Arbeitnehmerfreizügigkeit
Zur Ausübung einer Beschäftigung ist vor Aufnahme der Tätigkeit eine Arbeitserlaubnis-EU oder ein Arbeitsberechtigung-EU einzuholen. Die Arbeitsgenehmigung muss vom ausländischen Arbeitnehmer schriftlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden. Dies sollte bereits vor der Einreise erfolgen.
Allgemeine Hinweise zur Arbeitsaufnahme
Mit Wirkung vom 01.01.2007 wurden eventuell vorhandene Einspeicherungen von bulgarischen Staatsangehörigen (Unionsbürgern) einschließlich der damit verbundenen Alias-Ausschreibungen generell gelöscht.
Nicht gelöscht werden jedoch Einträge, die aufgrund bestimmter, besonders schwerer Rechtsverstöße/Straftaten erfolgten.
Aufhebung von Einreisesperren im Ausländerzentralregister und SIS
Für die Einreise ist kein Visum erforderlich. Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link.
Familienzusammenführung
Für die Einreise ist kein Visum erforderlich. Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link.
Gastarbeitnehmer
Für die Einreise ist kein Visum erforderlich. Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link.
Saisonarbeitnehmer
Für die Einreise ist kein Visum erforderlich.
Bulgarische Staatsangehörige können in Deutschland studieren, wenn sie über ausreichende Existenzmittel und ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen.
Studenten, Studienbewerber und Sprachkursteilnehmer
Für die Einreise ist kein Visum erforderlich.
Für bulgarische Staatsangehörige, die ein Praktikum in Deutschland anstreben, gelten ebenfalls die Übergangsregelungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Die bestehenden nationalen Regelungen für den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt finden daher weiterhin Anwendung.
Praktika