Aufenthaltsrechtliche Regelungen für Staatsangehörige der Republik Bulgarien seit dem 01.01.2007

Personenfreizügigkeit

Seit dem 01.01.2007 benötigen bulgarische Staatsangehörige zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kein Visum mehr. Die Visumpflicht ist vollständig aufgehoben.

Arbeitnehmerfreizügigkeit

Aufgrund der Arbeitsmarktlage hat die Bundesrepublik Deutschland von der im Beitrittsvertrag enthaltenen Möglichkeit, die bestehenden nationalen und bilateralen Regelungen für den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für eine Übergangszeit beizubehalten, Gebrauch gemacht. Diese Übergangsregelungen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit enden zum 31.12.2013.

Allgemeine Hinweise zur Arbeitsaufnahme

Zur Ausübung einer Beschäftigung ist vor Aufnahme der Tätigkeit eine Arbeitserlaubnis-EU oder ein Arbeitsberechtigung-EU einzuholen. Die Arbeitsgenehmigung muss vom ausländischen Arbeitnehmer schriftlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden. Dies sollte bereits vor der Einreise erfolgen.

Aufhebung von Einreisesperren im Ausländerzentralregister und Schengener Informationssystem

Mit Wirkung vom 01.01.2007 wurden eventuell vorhandene Einspeicherungen von bulgarischen Staatsangehörigen (Unionsbürgern) einschließlich der damit verbundenen Alias-Ausschreibungen generell gelöscht. Nicht gelöscht werden jedoch Einträge, die aufgrund bestimmter, besonders schwerer Rechtsverstöße/Straftaten erfolgten.

Familienzusammenführung

Für die Einreise ist kein Visum erforderlich. Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link.

Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit

Für die Einreise ist kein Visum erforderlich. Selbständige aus Bulgarien genießen Freizügigkeit. Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link.

Gastarbeitnehmer

Für die Einreise ist kein Visum erforderlich. Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link.

Saisonarbeitnehmer

Für die Einreise ist kein Visum erforderlich. Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link.

Studenten, Studienbewerber und Teilnehmer an studienvorbereitenden Sprachkursen

Für die Einreise ist kein Visum erforderlich. Bulgarische Staatsangehörige können in Deutschland studieren, wenn sie über ausreichende Existenzmittel und ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen.

Praktika

Für die Einreise ist kein Visum erforderlich. Für bulgarische Staatsangehörige, die ein Praktikum in Deutschland anstreben, gelten ebenfalls die Übergangsregelungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Die bestehenden nationalen Regelungen für den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt finden daher weiterhin Anwendung.

Aufenthaltsrechtliche Regelungen

Zentrale Auslands- und Fachvermittlung

Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) ist der Ansprechpartner innerhalb der Bundesagentur für Arbeit für den internationalen Arbeitsmarkt und die Vermittlung besonderer Berufsgruppen in und außerhalb Deutschlands. Hier finden Sie auch die wichtigsten Rahmenbedingungen, die für das Arbeiten und die Stellensuche in Deutschland von Bedeutung sind.