Zollvorschriften

Euro-Scheine

Anmeldepflicht für Barmittel von 10.000,- Euro oder mehr bei Reisen in oder aus der Europäischen Union

Alle Personen, die mit 10.000,- EUR oder mehr Barmittel in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen, müssen seit 15. Juni 2007 diesen Betrag beim Zoll anmelden. Diese Maßnahme dient der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismus und Kriminalität und soll zur Verstärkung der Sicherheit und Vorbeugung von Verbrechen auf EU-Ebene beitragen.

Alle Informationen sowie der Anmeldevordruck und die Merkblätter sind auf der Seite der deutschen Zollverwaltung eingestellt worden. Zusätzliche Angaben finden sich auf der Seite der Europäischen Kommission.

Zoll- und Mehrwertsteuerfragen

Zollrechtliche Fragen bezüglich Einfuhren nach Deutschland beantworten die Auskunftsstellen der deutschen Zollverwaltung. Die jeweiligen Kontaktadressen finden Sie auf der Webseite des deutschen Zolls...

Orchidee

Washingtoner Artenschutzkonvention (CITES)

Die wirtschaftliche Nutzung von Tieren und Pflanzen stellt neben der Zerstörung von Lebensraum eine der größten Gefahren für die Tier- und Pflanzenwelt dar. Eine völkerrechtlich verbindliche Regelung speziell zum Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten besteht seit 1973 mit dem "Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen", kurz Washingtoner Artenschutzübereinkommen; auch international unter dem Kürzel CITES  bekannt.

Zollvorschriften

Bitte beachten Sie:

Die Vertretung kann Ihnen nur beschränkt Auskunft in Zollangelegenheiten geben. Für alle zollrechtlichen Fragen besuchen Sie bitte die Website des deutschen Zolls.