Konsular- und Visainformationen
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(© dpa / picture-alliance)
Deutsche Touristen und im Ausland lebende Deutsche können in rechtlichen Fragen auf die umfassende Hilfe der Konsularabteilung zurückgreifen. Wir informieren über aktuelle Bestimmungen zu Reisepässen, Visa und Zollvorschriften, familienrechtliche Fragen, Wahlrecht und vieles mehr. Wenn Sie einen Aufenthalt in Bulgarien planen, können Sie die Aufnahme in unsere Krisenvorsorgeliste beantragen.
Beurkundungen und Unterschriftsbeglaubigungen in der Botschaft
Falls Sie Beurkundungen (z.B. Erbscheins- anträge) oder Unterschriftsbeglaubigungen auf privatrechtlichen Urkunden an der Botschaft vornehmen lassen wollen (z.B. auf Vollmachten, Anmeldungen zur Eintragung ins Handelsregister, etc.), übermitteln Sie bitte zunächst Ihre Unterlagen bzw. Ihren deutschsprachigen Textentwurf an das Rechts- und Konsularreferat per E-Mail oder Fax zur Prüfung. Dies gilt auch für Entwürfe, die von einem Notar in Deutschland vorbereitet wurden. Geben Sie dabei auch Ihre Kontaktdaten an, damit mit Ihnen anschließend ein Termin vereinbart werden kann.
Sollten Sie ohne vorherige Terminabsprache zu Schalteröffnungszeiten kommen, können lediglich die Unterlagen entgegen genommen werden, die Amtshandlung selbst wird erst nach Prüfung und Terminabsprache stattfinden.
Wissen Sie nach welchem Recht Sie und Ihr Ehepartner im Falle einer Scheidung geschieden werden würden? Hat ein Ehepaar für den Fall einer Scheidung keine Rechtswahl getroffen, ist nun mit der neuen EU-Verordnung das Recht des Staates anwendbar, in dem beide Ehepartner ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt haben...
EU-Verordnung zum auf Scheidungen anwendbares Recht („Rom III“)
Nach Entscheidung des Bundes- verfassungs- gerichts vom 04.07.2012 ist die bisherige Regelung zum Wahlrecht im Ausland lebender Deutscher verfassungswidrig und nichtig. Eine Neuregelung des Wahlrechts der Auslandsdeutschen befindet sich nun im Gesetzgebungsverfahren und soll voraussichtlich im Laufe der nächsten drei Monate in Kraft treten.
Neue Regelung zur Wahlberechtigung von Auslandsdeutschen im Gesetzgebungsverfahren
Für die im Ausland ansässigen Deutschen sind die Auslandsvertretungen in allen rechtlichen Angelegenheiten die wichtigste Verbindungsstelle nach Deutschland. Hier informieren wir Sie über unsere wichtigsten Dienstleistungen sowie über das jeweilige Verfahren.
Servicespektrum Konsularhilfe
Wir wollen Ihnen die Einreise nach Deutschland so leicht wie möglich machen - hier finden Sie alle relevanten Informationen zur Beantragung eines Visums sowie das Antragsformular als pdf-Datei zum Herunterladen.
Visabestimmungen
Alle Deutschen, die - auch nur vorübergehend - im Amtsbezirk der Botschaft leben, können in eine Krisenvorsorgeliste gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme. Die Botschaft rät von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit sie - falls erforderlich - in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen mit Deutschen schnell Verbindung aufnehmen kann.
Krisenvorsorgeliste